Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Angehörige oder Freunde können dem Betroffenen beistehen, aber keine rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen treffen - auch Ehepartner oder volljährige Kinder nicht. Rechtliche Entscheidungen können dann nur getroffen werden, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung besteht. Ist keine Vollmacht erteilt, kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers notwendig werden.
In unserer Vortragsreihe beschäftigen wir uns daher mit den überaus wichtigen Themen:
Meeting zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Rentenversicherung
Uhrzeit ab 18 Uhr
Wo Klosterteichplatz 5, 01219 Dresden
Meeting zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Rentenversicherung
Uhrzeit ab 18 Uhr
Wo Klosterteichplatz 5, 01219 Dresden