Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Angehörige oder Freunde können dem Betroffenen beistehen, aber keine rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen treffen - auch Ehepartner oder volljährige Kinder nicht. Rechtliche Entscheidungen können dann nur getroffen werden, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung besteht. Ist keine Vollmacht erteilt, kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers notwendig werden.
In unserer Vortragsreihe beschäftigen wir uns daher mit den überaus wichtigen Themen:
Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Rentenverischerung
Uhrzeit 18.30 bis 20 Uhr
Wo Im Festsaal
Hertzstraße 22 / Altleuben 10, 01257 Dresden
Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Rentenverischerung
Uhrzeit 18.30 bis 20 Uhr
Wo Im Festsaal
Hertzstraße 22 / Altleuben 10, 01257 Dresden